Erhöhte KFZ-Sachbezugswerte ab 01.03.2014

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug kostenfrei auch für Privatfahrten zu benützen, ist in der Lohnverrechnung ein Sachbezugswert anzusetzen.

Mit dem Bundegesetzblatt II Nr. 29/2014 vom 19.02.2014 wurden die Sachbezugswerte für Dienstwagen erhöht.

Die neuen Sachbezugswerte sind ab dem 01.03.2014 anzuwenden.

Was Sie als Dienstnehmer bzw. Dienstgeber beachten müssen, lesen Sie in unserem Infoblatt Erhöhte KFZ-Sachbezugswerte ab 01.03.2014.