Erleichterungen der geltenden Registrierkassenpflicht beschlossen
Die Regierung hat am 21. Juni 2016
Erleichterungen der geltenden Registrierkassenpflicht
beschlossen.
Das Paket, das nun geschnürt wurde, enthält unter anderem
Verbesserungen für die Gastronomie, gemeinnützige Vereine sowie ‚Blaulichtorganisationen‘.
Eine generelle Erhöhung der Umsatzgrenze für alle auf 30.000 Euro komme lt. Finanzminister Schelling aber nicht.
https://www.bmf.gv.at/aktuelles/Registrierkassen_Erleichterungen.html