Erleichterungen der geltenden Registrierkassenpflicht beschlossen

Die Regierung hat am 21. Juni 2016

Erleichterungen der geltenden Registrierkassenpflicht

beschlossen.

Das Paket, das nun geschnürt wurde, enthält unter anderem

Verbesserungen für die Gastronomie, gemeinnützige Vereine sowie ‚Blaulichtorganisationen‘.

Eine generelle Erhöhung der Umsatzgrenze für alle auf 30.000 Euro komme lt. Finanzminister Schelling aber nicht.

https://www.bmf.gv.at/aktuelles/Registrierkassen_Erleichterungen.html