Reminder: Registrierkassen Jahresendbeleg
Der Dezember-Monatsbeleg Ihrer Registrierkasse ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg.
Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2019 den Jahresbeleg herstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren!
Die Sicherung auf einen externen Datenspeicher darf nicht vergessen werden.
Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2020 Zeit.
Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte meist automatisiert durchgeführt.