1. Quartal
1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal
JÄNNER
15. Jänner – Fälligkeit
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November des Vorjahres
- Normverbrauchsabgabe für den Monat November des Vorjahres
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat November des Vorjahres
- Werbeabgabe für den Monat November des Vorjahres
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat November des Vorjahres
- Lohnsteuer für den Monat Dezember 201
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Dezember des Vorjahres
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember des Vorjahres
31. Jänner – Fristen
- Abgabe der Lohnzettel durch Arbeitgeber bei Betriebsstättenfinanzamt
- Zusammenfassende Meldung für die USt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
FEBRUAR
15. Februar – Fälligkeit
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember des Vorjahres bzw. für das 4. Viertel des Vorjahres
- Kammerumlage für das 4. Viertel des Vorjahres
- Normalverbrauchsabgabe für den Monat Dezember des Vorjahres
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember des Vorjahres
- Werbeabgabe für den Monat Dezember des Vorjahres
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG für den Monat Dezember des Vorjahres
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel des Vorjahres
- Lohnsteuer für den Monat Jänner
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel des aktuellen Jahres
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel des aktuellen Jahres
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel des aktuellen Jahres
MÄRZ
15. März – Fälligkeit
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Jänner
- Normalverbrauchsabgabe für den Monat Jänner
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Jänner
- Werbeabgabe für den Monat Jänner
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG für den Monat Jänner
- Lohnsteuer für den Monat Februar
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Februar
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Februar
31. März – Fristen
- Abgabe der ESt-Erklärung für all jene, die kein Dienstverhältnis hatten und auch nicht von einem Steuerberater vertreten werden
- Kommunalsteuererklärung
weiters noch
- U-Bahn Erklärung
- Getränkesteuererklärung
- Interessentenbeitrag
- Überprüfung der Zinsenkonditionen bei den Bankinstituten.