1. Quartal

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JÄNNER

15. Jänner – Fälligkeit

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November des Vorjahres
  • Normverbrauchsabgabe für den Monat November des Vorjahres
  • Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat November des Vorjahres
  • Werbeabgabe für den Monat November des Vorjahres
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat November des Vorjahres
  • Lohnsteuer für den Monat Dezember 201
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Dezember des Vorjahres
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember des Vorjahres

31. Jänner – Fristen

  • Abgabe der Lohnzettel durch Arbeitgeber bei Betriebsstättenfinanzamt
  • Zusammenfassende Meldung für die USt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

FEBRUAR

15. Februar – Fälligkeit

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember des Vorjahres bzw. für das 4. Viertel des Vorjahres
  • Kammerumlage für das 4. Viertel des Vorjahres
  • Normalverbrauchsabgabe für den Monat Dezember des Vorjahres
  • Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember des Vorjahres
  • Werbeabgabe für den Monat Dezember des Vorjahres
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG für den Monat Dezember des Vorjahres
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel des Vorjahres
  • Lohnsteuer für den Monat Jänner
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner
  • Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel des aktuellen Jahres
  • Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel des aktuellen Jahres
  • die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel des aktuellen Jahres

MÄRZ

15. März – Fälligkeit

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Jänner
  • Normalverbrauchsabgabe für den Monat Jänner
  • Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Jänner
  • Werbeabgabe für den Monat Jänner
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG für den Monat Jänner
  • Lohnsteuer für den Monat Februar
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Februar
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Februar

31. März – Fristen

  • Abgabe der ESt-Erklärung für all jene, die kein Dienstverhältnis hatten und auch nicht von einem Steuerberater vertreten werden
  • Kommunalsteuererklärung

weiters noch

  • U-Bahn Erklärung
  • Getränkesteuererklärung
  • Interessentenbeitrag
  • Überprüfung der Zinsenkonditionen bei den Bankinstituten.