2. Quartal
1. Quartal | 2. Quartal | 3. Quartal | 4. Quartal
APRIL
15. April – Fälligkeit
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar
- Normalverbrauchsabgabe für den Monat Februar
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Februar
- Werbeabgabe für den Monat Februar
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar
- Lohnsteuer für den Monat März
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März
MAI
15. Mai – Fälligkeit
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März bzw. für das 1. Viertel
- Kammerumlage für das 1. Viertel
- Normverbrauchsabgabe für den Monat März
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat März
- Werbeabgabe für den Monat März
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat März
- Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel
- Lohnsteuer für den Monat April
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel bzw. für das Jahr
JUNI
15. Juni – Fälligkeit
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat April
- Normalverbrauchsabgabe für den Monat April
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat April
- Werbeabgabe für den Monat April
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat April
- Lohnsteuer für den Monat Mai
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Mai
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Mai
Aktivitäten
Planung von Anlagenkäufen, da ( wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr konform geht ) die volle Jahresabschreibung nur bei Anschaffungen bis 30.6. geltend gemacht werden kann.