Sonder-Klienteninfo 01/2016

Verpflichtende elektronische Zahlungen an das Finanzamt ab 1. April 2016

Wir haben Sie bereits in der KlientenInfo 1/2016 darüber informiert, dass künftig Zahlungen an das Finanzamt elektronisch erfolgen müssen, wenn dies dem Abgabenpflichtigen zumutbar ist.

Diese Vorschrift wurde vom Gesetzgeber schon mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, nähere Regelungen aber einer Ver­ordnung vorbehalten. Diese Verordnung ist nun veröffentlicht worden (BGBl II 2016/46 vom 16 2.2016).

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