Überweisungen an den Bund – Auflassung P.S.K. Bankleitzahl 60000
Der Bund wird ab Anfang Juli 2019 nur mehr Überweisungen zugunsten der neuen IBANs mit Struktur ATxx 0100 0xxx xxxx xxxx entgegennehmen.
Dies betrifft alle Konten des Bundes, wie z.B. Finanzämter.
Beachten Sie dies bitte auch in Ihren Vorlagen und Daueraufträgen an den Bund.
Überweisungen an einen falschen, alten IBAN können im Zuge von Rückleitungen zu Säumniszuschlägen durch die Finanzämter führen.
Verwenden Sie daher bitte nur mehr die neuen IBANs.
Die neuen IBANs der Finanzämter finden Sie auf der Homepage des BMF